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Samstag, 31. Juli 2010
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Mittwoch, den 24. Juni 2009 um 12:00 Uhr

Gery Keszler doch keine Berufsschwuchtel Wien: Das Straflandesgericht Wien entschied heute, dass Life Ball Organisator Gery Keszler doch keine Berufsschwuchtel ist.

Wien gay In einem Artikel der Wochenzeitung 'Zur Zeit' (Nr: 29/30 2007) wurde Gery Keszler als 'Berufsschwuchtel' bezeichnet, die ihr Geld mit 'Schwulsein' verdiene. Während im Dezember 2007 das Landesgericht für Strafsachen Wien noch meinte, ein in der Öffentlichkeit stehender Mensch müsse sich Kritik gefallen lassen, sah es eine andere Richterin in einem heute gefällten Urteil nun doch etwas anders.  

 


Im Dezember 2007 sah Richterin Brigitte Zeilinger noch keine Beleidigung in dieser Bezeichnung: Die gegenständliche Bezeichnung sei zwar zweifellos eine Beschimpfung, und der gesamte Artikel sei böse gegen Homosexuelle geschrieben, der Verfasser des Artikels habe jedoch den Rahmen der freien Meinungsäußerung nicht verlassen. Keszler stehe massiv in der Öffentlichkeit und müsse sich daher auch öffentliche Kritik gefallen lassen. 'Berufsschwuchtel' sei als Schimpfwort zu wenig beleidigend, um die Meinungfreiheit außer Kraft zu setzen. Keszler nahm diese Entscheidung jedoch so nicht hin und ging in Berufung. Das Oberlandesgericht Wien stellte tatsächlich im ersten Urteil des Straflandesgerichtes 'Feststellungsmängel' fest und verwies de Fall noch einmal an das Landesgericht zum zweiten Durchgang. Bei der daher heute durchgeführten neuerlichen Verhandlung über den Fall sah diesmal Richterin Karin Burtscher in der Bezeichnung 'Schwuchtel' sehr wohl eine Beleidigung. Auch die Verbindung mit 'Beruf' mache die Sache 'nicht besser, sondern eher schlimmer'.

 

Der Verfasser des Artikels und persönlicher Mitarbeiter des freiheitlichen EU-Abgeordneten Andreas Mölzer, Dimitrij Grieb wurde schuldig gesprochen, Keszler durch diese Bezeichnung beleidigt zu haben. Grieb wurde bedingt zur Zahlung einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt. Weiters wurde die Herausgeberin der FPÖ-nahen Wochenzeitung 'Zur Zeit', die 'W3 Verlagsgesellschaft m.b.H.', zur Zahlung einer Entschädigung von 4.000 Euro verurteilt, sowie zur Veröffentlichung des Urteils und zur Zahlung der Kosten des Strafverfahrens verpflichtet (beides nicht rechtskräftig, siehe unten).

 

Für Gery Keszler ist es "eine persönliche Genugtuung zu sehen, dass die Öffentlichkeit offen ausgetragene Diskriminierungen und Diffamierungen eines Menschen, nur weil er einer bestimmten Gruppe zugeordnet werden könnte, nicht akzeptiert". Er sieht die heutige Entscheidung des Gerichtes als hoffentlich positives Zeichen für all jene, die schon viel zu lange Pauschalierungen von Minderheiten und Alltagsrassismus unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit hinnehmen müssen. "Als Life Ball Organisator lukriere ich Spendengeld, das dringend für das Betreiben und den Fortbestand zahlreicher nationaler und internationaler HIV/Aids-Organisationen und Projekte benötigt wird", betonte Keszler und wies darauf hin, dass nicht er alleine, sondern ein großes Team an Mitarbeitern und freiwilligen Helfern, die zudem mehrheitlich weiblich und heterosexuell sind, die Spenden sammle. Die Behauptung, er 'verdiene sein Geld mit Schwulsein' (wie in der Zeitung geschrieben) wäre damit ad absurdum geführt.

 

Die Entschädigungszahlung von 4.000 Euro will Keszler übrigens einer wohltätigen Organisation spenden. Vorausgesetzt, er erhält sie auch, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Herausgeber des Wochenblatt erbaten sich nämlich Bedenkzeit und könnten nun ihrerseits gegen das Urteil berufen.

 

Bild: berufsschwuchtel

 

 

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