| Christen & Homosexualität 2 |
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| Freitag, den 30. Juli 2010 um 00:06 Uhr |
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Ypsilanti: Studenten der Psychologie müssen auch gegen ihre christliche Einstellung Homosexuelle beraten können, urteilt das Bundesgericht.
 Erst vor einem Monat hatte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten geurteilt, dass öffentliche Universitäten sehr wohl das Recht haben, Studentenorganisationen, die in ihren Ansichten gegen die Gleichberechtigungsvorschriften verstossen, an der Universität nicht zuzulassen. Damals ging es um eine christliche Studentenorganisation, die gegen Homosexuelle agierte. Nun fällte ein Bundesgericht ein weiteres richtungsweisendes Urteil: Auch der Ausschluß einer Studentin aus einem Psychologiekurs der Eastern Michigan Universität war rechtens. Diese Studentin hatte sich aus Glaubensgründen geweigert, in einem (fiktiven) Fallbeispiel einen Homosexuellen mit Beziehungsproblemen zu beraten und sich dabei darauf berufen, dass 'gelebte Homosexualität ihren Glaubensgrundsätzen widerspreche'.  Die Studentin wollte den Ausschluß aus dem Vorlesungskurs nicht zur Kenntnis nehmen und klagte mit Hilfe des Alliance Defense Fund (ADF), einer Vereinigung christlicher Anwälte und gleichgesinnter Organisationen, die sich im Namen religiöser Studenten gerne als Wahrer der christlichen Religionsfreiheit sieht. Dieser sah im Ausschluß demnach auch die 'Freiheit der christlichen Lehre' gefährdet und sieht in dem Urteil einen 'beunruhigenden Trend'. Immerhin müssten ganz besonders öffentliche Universitäten auf das Recht 'auf freie Meinungsäußerung und einen freien Austausch von Ideen' ganz besonderen Wert legen. Ganz anders sah das die Universitätsleitung und in Folge auch der Bundesrichter: Ihre private Einstellung zu Glaube und Religiosität bliebe der Studentin zwar unbenommen, jedoch müsse eine (angehende) Psychoanalytikerin diese bei der Beratung von Hilfesuchenden zurückstellen. Eine Ablehnung von Klienten wegen deren sexueller Orientierung widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz und auch dem Ethik-Codex der Universitäten selbst und sei daher nicht zulässig. Wie der Vizepräsident für Kommunikation an der Universität von Michigan nach dem Urteil betonte, sei er erfreut darüber, dass das Gericht die Position der Universität in dieser Angelegenheit bestätigt habe: Die Studentin sei nicht wegen ihrer Religion diskriminiert worden. Das Gericht habe jedoch eindeutig bestätigt, dass der Verhaltenskodex der Universitäten einzuhalten sei. Auch wenn die Universität in der Ausbildung ausdrücklich auf die verschiedenen Einstellungen der Studenten Wert legt, müsse dennoch sichergestellt werden, dass jeder Absolvent der Lehrveranstaltungen die darin gestellten fachlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllt.  Erst vor zwei Wochen hatte die ADF einen ähnlich gelagerten Fall gegen die Augusta State Universität vor dem Bundesgericht in Georgia verloren: Auch dort war eine 24-jährige Studentin wegen ihrer Vorurteile gegen Homosexuelle von einem Vorlesungskurs ausgeschlossen worden, weil sie standhaft ihre 'Umerziehungstheorie' vertreten hatte. Die ADF hat gegen das Urteil umgehend Beschwerde eingelegt und einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Wie die ADF auf den neuerlichen Rückschlag im Fall der Studentin aus Michigan reagieren wird, ist noch nicht klar.  Bild: |



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