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Samstag, 04. September 2010
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Freitag, den 16. April 2010 um 01:15 Uhr

Wien: OGH bestätigt Urteil von 7 Monate Haft ohne Bewährung für den Besitz von 5 Bildern zweier nackter, junger Männer.

Österreich gay Auf dem Computer des Verurteilten wurden 35 Bilder von nackten, jungen Männern gefunden, die nach Ansicht eines Gutachters "zwischen 16 und 21 Jahre alt" sein dürften. Nachdem fünf der Bilder als pornografisch einzustufen waren, wurde der Mann, vom Obersten Gerichthof nun bestätigt, zu 7 Monate unbedingt verurteilt.

 

Der Staatsanwalt hatte den Mann deshalb wegen Besitzes von Jugendpornografie (§207a StBGB) angeklagt und das zuständige Gericht verhängte dafür 7 Monate Haft ohne Bewährung. Die jungen Männer waren (laut Gutachter) zwar eindeutig über 14 Jahre alt, jedoch bestand auch die Möglichkeit, dass sie zum Zeitpunkt der Aufnahmen noch unter 18 Jahre alt waren. Das österreichische Gesetz verlangt, dass das Alter der auf pornografischen Bildern abgebildeten Personen bei Zweifel einwandfrei nachgewiesen werden muss (siehe den entsprechenden Bericht: 'Nehmen Sie Platz, sprach der Richter' hier in der Rubrik Ratgeber).

 

Der Verurteilte hatte sich die Bilder über eine US-amerikanische Erotikseite besorgt und wäre, so seine Einlassung, daher davon ausgegangen, dass die jungen Männer im erlaubten Alter seien, zumal auch auf der Seite ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Nachdem er die Models jedoch klarerweise nicht persönlich kannte, konnte er das definitive Alter der beiden nicht nachweisen. Genau das verlangt jedoch §14 StPO: Ein Alter unter 18 Jahre sei so weit zu beweisen, dass keine vernünftigen Zweifel bestehen bleiben. Auch der vom Angeklagten beauftragte Sachverständige konnte die Zweifel nicht vollkommen ausräumen: Seinem Gutachten nach können die jungen Männer zwischen 16 und 21 Jahre alt gewesen sein. Auch das Argument, dass die Bilder nur erotisch, nicht jedoch pornografisch seien, ließ das Gericht nicht gelten: Als pornografisch gelten laut österreichischer Rechtssprechung alle Bilder, die ein erregtes Geschlechtsteil oder eine reisserisch verzerrte Darstellung zeigen (auch das ist genau in unserem Artikel hier beschrieben). Der 'über 18 Jahre Passus' der amerikanischen Webseite zog daher bei den österreichischen Richtern wenig, zumal die Seite selbst nur davon sprach, dass "alle Personen in explizit sexueller Darstellung über 18 Jahre alt" seien. Bei fünf der 35 gefundenen Bilder hatte jedoch die abgebildete Person eine Erektion. Diese waren daher nach österreichischem Recht eindeutig als pornografisch zu beurteilen (für die restlichen 30 Bilder gab es einen Freispruch). Der Angeklagte wurde somit in erster Instanz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 7 Monate verurteilt. Der Erstrichter bezeichnete die beiden Burschen als 'eindeutig unter 18 Jahre'. Sie könnten seiner Meinung nach sogar unter 14 Jahre sein, jedoch ging er bei der Urteilsbegründung 'im Zweifel für den Angeklagten' nur von einem Alter über 14 und unter 18 Jahre aus.

 

Der Verurteilte legte Berufung ein und ließ in zweiter Instanz ein weiteres Gutachten eines anderen Kinderarztes und Gerichtsgutachters erstellen. Dieser vermeinte, dass die abgebildeten jungen Männer aufgrund der Behaarung und der Gesichtszüge "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keineswegs jünger als 18 Jahre alt" seien. "Mehr als 10 Prozent der über 18-jährigen würden so aussehen wie die Burschen auf den Bildern." Trotzdem bestätigte das Oberlandesgericht Wien die Verurteilung: Rund 90% Wahrscheinlichkeit seien Beweis genug, denn für eine strafrechtliche Verurteilung würden bereits Wahrscheinlichkeitsschlüsse genügen. Auch die Richter am OLG wollten der Einlassung des Angeklagten keinen Glauben schenken, dass er die abgebildeten Burschen für über 18 Jahre alt gehalten habe: "Wer solche Bilder suche, halte es für möglich, dass auf Internetseiten mit derartigem Inhalt unter 18-jährige abgebildet sind." Einen Antrag des Angeklagten, die fehlenden Altersnachweise auf dem Rechtshilfeweg beim Webseitenbetreiber in den USA zu beschaffen, lehnte das OLG ab.

 

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes wandte sich der Angeklagte wegen Verletzung seiner Grundrechte an den Obersten Gerichtshof. Dieser hat nun jedoch die Urteile der Vorinstanzen vollinhaltlich bestätigt und sich deren Begründung angeschlossen: "Der Zweifelsgrundsatz der Unschuldsvermutung bedeute nicht, dass dem Strafurteil bei mehreren möglichen Sachverhalten stets die dem Angeklagten günstigste zu Grunde zu legen ist." Nun will sich der Mann als letzte Möglichkeit mit einer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, was ihm vorerst jedoch einen Antritt der Haftstrafe nicht erspart.

 

Vertreten wurde der Angeklagte übrigens von Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda, das damit nach der Niederschlagung der Klage vor dem Landesgericht Wien wegen der Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft (wir berichteten hier) binnen kurzer Zeit eine weitere schwere Niederlage hinnehmen muss: "Die Ausdehnung der strengen Strafbestimmungen gegen Kinderpornografie von 14 auf 18 Jahre und damit die Abbildung sexuell mündiger und wahlberechtigter junger Menschen auch im privaten, nichtkommerziellen Bereich war hoch umstritten", meint Graupner dazu und vermeint, dass "das Vielleicht-Jugendporno-Urteil nun zeigt, dass die Kriminalisierung sogar über das 18. Lebensjahr hinaus in das Erwachsenenalter hineinreicht." Eine Aussage, die eben so nach Ansicht der österreichischen Gerichte bis zum Obersten Gerichtshof so nicht ganz stimmt: Verurteilt wurde der Mann nicht wegen der Möglichkeit, dass die abgebildeten Personen über 18 Jahre waren, sondern wegen der Wahrscheinlichkeit, dass sie eben unter 18 Jahre alt waren.

 

Bild:

 

Kommentare

avatar Staatsfreund No 1
0
 
 
das hätte man doch durch abfragen des web-site betreibers herausfinden können und müssen. nur weils im anderen land ist, darf es nicht zum nachteil des angeklagten sein.
das gericht hat es sich (wieder einmal) leicht gemacht.

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