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Samstag, 31. Juli 2010
Schwulensauna siegt gegen Papst Drucken
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SchwachPerfekt 
Dienstag, den 09. März 2010 um 01:00 Uhr

Deutsche Eiche siegt gegen den Papst München: Der Geschäftsführer der Schwulensauna 'Deutsche Eiche' siegt gegen den Papst und die Münchner Polizei. 

Bayern gay Über drei Jahre kämpfte Dietmar Holzapfel gegen die Beschlagnahme seiner Papstpuppe beim Münchner CSD im Jahr 2006. Nun fällte der Bayrische Verwaltungsgerichtshof ein endgültiges Urteil: Die Münchner Polizei handelte rechtswidrig. Auch der Papst ist nicht 'unantastbar' in Persönlichkeitsrechten. 

 

Lang hat es gedauert, aber am Ende triumphierte der Geschäftsführer der Schwulensauna Deutsche Eiche in München, Dietmar Holzapfel, über die Münchner Polizei und den Papst. Der Fall geht bis ins Jahr 2006 zurück, als es beim Münchner CSD zu einem Skandal kam: Dietmar Holzapfel und das Münchner Magazin Sergej (nunmehr: LEO) wollten mit einem 'Papamobil' teilnehmen, auf dem eine lebensgroße Puppe, die symbolisch den Papst darstellen sollte, befestigt war. Auf den Fingern der Puppe waren Kondome, die auf die kondom- und homosexuellenfeindliche Haltung des Papstes hinweisen sollten. Ein katholischer Kaplan informierte aufgerecht die bayrische Staatskanzlei, die Staatswanwaltschaft München und die Münchner Polizei: "Der Papst wird als Monster einer lüsternen Gesellschaft auf dem Marienplatz vorgeführt." Die Münchner Polizei rückte auch sofort an und 'verhaftete' den falschen Papst. Sie sah in der Puppe eine Verletzung der §103 und 166 des deutschen Strafgesetzbuches, die eine Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten, sowie die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen (wir berichteten hier).

 

Mit der Einstellung der Anzeige seitens der Staatsanwaltschaft (nach dem CSD) und der Rückgabe der Puppe zeigte sich Dietmar Holzapfel jedoch nicht zufrieden: Er wollte den Fall bis zur letzten Instanz geklärt sehen und klagte sich durch alle Instanzen. Nun bekam er tatsächlich auch in allerletzter Instanz Recht: "Die Verfügungen der Polizei und die Beschlagnahme waren rechtswidrig", entschied nun der Bayrische Verwaltungsgerichtshof. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts sei das Papamobil durchaus als "satirische Kritik" aufzufassen und von der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes gedeckt gewesen. Es sei "angesichts des Anlasses, bei dem der LKW mitgeführt werden sollte, sowie der textlichen Aussagen der Plakate von einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Einstellung der katholischen Kirche und ihrem Oberhaupt zu homosexuellen Lebensweisen auszugehen". Selbst der Papst müsse daher diese Kritik im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung hinnehmen. Es sei dem Kläger offenbar nicht darum gegangen, den Papst "verächtlich zu machen", denn die satirische Verfremdung sei "deutlich erkennbar" gewesen. Auch ein "unvoreingenommenes und verständiges Publikum (Anm: Offenbar also nicht der anzeigende Kaplan) hätte somit nicht "zu der irrigen Einschätzung gelangen können, der Papst sei homosexuell oder empfehle homosexuellen Personen den Gebrauch von Kondomen." Die Meinungsfreiheit des Klägers sei somit in diesem Fall höher zu bewerten als das Personlichkeitsrecht des Papstes.

 

Gratulation an Dietmar Holzapfel für sein Durchhaltevermögen in diesem Monsterprozess!

 

Bild: fotomontage

 

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