| Prozess gegen Kinderschänder von Mayen |
| Montag, den 04. Januar 2010 um 00:00 Uhr |
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 Einige dieser Videos wurden im Internet gefunden, worauf die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Fahndung erlaubte. Bereits 2 Tage nach der Veröffentlichung von Bildern des Kinderschänders und dessen Wohnung stellte sich Christoph G. den Behörden im bayrischen Sonthofen, wo er damals als Kellner arbeitete.  Zuvor soll Christoph G. auch als Kinder- und Jugendleiter in einem Sportverein gearbeitet und dort vier bis neunjährige Knaben in Leichtathletik und Geräteturnen unterrichtet haben. Bereits im Jahr 2006, also kurz nach dem Entstehen der belastenden Videos, soll er in der Stadt Daun (ebenfalls Landkreis Vulkaneifel) des sexuellen Missbrauchs beschuldigt worden sein. Vor Gericht waren dann die mutmaßlichen Opfer jedoch nicht zu einer Aussage bereit, und auch die Glaubwürdigkeit der Kinder sei damals in Zweifel gezogen worden. Es kam daher zu keiner Anklage. Nach der Verhaftung von Christoph G. stellt sich dann jedoch heraus, dass es sich bei den auf den von der Polizei gefundenen Videoaufnahmen um genau diese Kinder - Zwillinge einer befreundeten Familie - handeln dürfte. Die beiden Knaben waren zum Tatzeitpunkt 6 Jahre alt und sind laut Gießener Oberstaatsanwalt eindeutig in den aufgetauchten Videos erkennbar (wir berichteten hier).  Jetzt begann vor dem Landgericht in Trier der Prozess gegen Christoph G.: Angeklagt ist er des schweren sexuellen Missbrauchs von 5 Kindern in mindestens 18 Fällen, die bis ins Jahr 2002 zurückgehen sollen. Der Prozess ist bis Mitte Februar anberaumt. Gleichzeitig überprüft die Staatsanwaltschaft, ob dem Mann noch weitere Taten nachgewiesen werden können.  Bild: BKA Wiesbaden |

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