| Verpartnerung überall! |
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| Samstag, den 27. Februar 2010 um 13:00 Uhr |
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 Bekanntlich ist es seit 1. Jänner 2010 auch in Österreich gleichgeschlechtlichen Paaren möglich, eine Eingetragene Partnerschaft zu schließen. Während in etlichen Bundesländern noch heilloses Chaos und Unwissen herrscht, scheint es in Wien so selbstverständlich, als hätte es hier Verpartnerungen immer schon gegeben. Nicht nur, dass es hier in jedem Standesamt möglich ist, die entsprechende Verpartnerungsurkunde zu unterschreiben, kann man sich ab sofort ohne jegliche Probleme ganz offiziell überall dort verpartnern, wo es das Paar wünscht. Dafür haben sich der Wiener Bürgermeister Michael Häupl und Stadträtin Sandra Frauenberger höchstpersönlich eingesetzt. Dabei muss es sich nicht um eine der 40 'Traumhochzeits-Locations' handeln, sondern es kann auch ein 'ganz normales Gasthaus oder Restaurant' sein, wenn ein paar grundsätzliche Voraussetzungen seitens des Betriebes erfüllt werden. So muss es sich natürlich um eine 'der Bedeutung der Ehe oder Verpartnerung entsprechende Räumlichkeit' (§47 Abs.1 PstG.) handeln - "Also bitte kein Bordell", wie die zuständige Leiterin der MA35, Beatrix Hornschall schmunzelnd hinzufügt - und die Räumlichkeit darf keinen 'religiösen Charakter' haben. Abgetrennte Räumlichkeiten, keine Störung durch oder Belästigung von anderen (unbeteiligten) Personen und Barrierefreiheit sind die weiteren Voraussetzungen, die jedoch normalerweise jeder Gastgewerbebetrieb mit aufrechter Betriebsanlagenbewilligung von Haus aus erfüllt. Zudem muss eine 'uneinsehbare Umkleidemöglichkeit für den oder die Beamtin' vorhanden sein.  Dumm gelaufen, Frau Fekter: Verpartnerung in Wien auf jedem Standesamt möglich  Ist erst einmal die gewünschte Location von den zuständigen Beamten der MA35 für geeignet befunden, dann kann dort die eigentliche Zeremonie stattfinden. Dass dies auch bei Eingetragenen Partnerschaften möglich ist - bekanntlich sieht das entsprechende Gesetz ja eine 'Eintragung auf der Bezirksverwaltungsbehörde' vor - dafür sorgt ein kleiner Kunstgriff: Zwar muss das Paar (wie übrigens jedes hetereosexuelle Paar auch) sämtliche Unterlagen vorher bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (in Wien für Verpartnerungen das Amtshaus der MA35 in Wien-Margareten) vorlegen und die Verpartnerung beantragen, ist dies jedoch geschehen und liegen keine Hindernisgründe vor, dann kann die entsprechende Urkunde auf jedem Wiener Standesamt unterzeichnet werden. Was die ÖVP und Ministerin Fekter offenbar übersehen haben: In Wien sind die Standesämer in den Bezirksverwaltungsbehörden untergebracht. Und das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft schreibt nur vor, dass die Eintragung 'in den Räumlichkeiten der Bezirksverwaltungsbehörden' zu erfolgen habe, wozu demnach logischerweise auch die Trauungssäle zählen (Anm: Eigentlich wäre das ein Bericht für unsere Rubik 'Dumm gelaufen', Frau Minister). Wofür die findigen Wiener Magistratsjuristen leider keine Lösung gefunden haben: Die Unterschrift der Partner auf der Verpartnerungsurkunde muss am Standesamt  erfolgen und kann nicht wie die Eheurkunde in der Traumhochzeits-Location selbst unterschrieben werden. Ein 'verschmerzbarer' Umstand, ist man doch im schlimmsten Fall bereits ein paar Stunden offiziell verpartnert, bevor die eigentliche Feier durchgeführt wird. Dafür erspart man sich immerhin 54,50€ gegenüber Ehepartnern (mehr darüber unten).  Dumm gelaufen, Frau Fekter: Die Kosten  Ist nun die Verpartnerungsurkunde unterschrieben, dann kann die eigentliche Feier entweder im Trauungssaal eines Standesamtes oder eben in einer Traumhochzeits-Location stattfinden. Montag bis Freitag zwischen 16 und 18 Uhr und Samstag zwischen 9 und 14 Uhr kommt dazu der oder die Standesbeamtin zur gewünschten Location. Immerhin über 500 Mal wurde dieses 'Service' letztes Jahr in Anspruch genommen, wobei die beliebteste Location die Blumengärten in Hirschstetten waren. Heuer werden es sicher mehr Traumhochzeiten oder -verpartnerungen werden, nachdem nicht nur eine der 40 von der Stadt Wien angebotenen Locations, sondern eben jedes gewünschte Restaurant oder Gasthaus möglich ist. Damit verringern sich möglicherweise auch die Kosten, obwohl es natürlich darauf am 'schönsten Tag des Lebens' nicht ankommen sollte. Sind die Traumlocations der Stadt Wien ab etwa 360 Euro zu haben, so obliegen die Kosten für einer Feier in einem Restaurant oder Gasthaus der internen (zivilrechtlichen) Vereinbarung zwischen Verpartnerungspaar und Betreiber. Fix sind lediglich die Kosten von 395€ für den Außeneinsatz des Standesbeamten. Während heterosexuelle Paare zusätzlich noch 54,50€ 'Eheschließungsgebühr' zu bezahlen haben, entfällt diese natürlich bei einer Verpartnerung. Immerhin, so wurde seitens der ÖVP ja ausdrücklich darauf hingewiesen, ist eine Verpartnerung keine Ehe! (Anm: Eigentlich wäre das ein Bericht für unsere Rubik 'Dumm gelaufen', Frau Minister). Allerdings: Ob sich hier die ÖVP nicht noch schnell als 'Gleichbehandlung-Fan' entpuppt und möglicherweise nach einer entsprechenden Änderung des Gebührengesetzes diese Gebühr rückwirkend vorschreibt, sei dahingestellt. Zu diesen Kosten kommen dann noch die Kosten für die Verpartnerung selbst, die sich - gleich der Ehe und abhängig von den vorgelegten Dokumenten - auf etwa 80 bis 150€ belaufen.  Der 'billigste Außenverpartnerung' ist derzeit ab 360€ im Schloss Laudon möglich. Die 'teuerste Traumverpartnerung' kann man wohl mit 2.790€ bis 4.980€ in der Wiener Hofburg abhalten (jeweils zuzüglich der 395€ Außeneinsatzkosten und der 80 bis 150€ Gebühren).  Für unsere Leser aus den Bundesländern: Grundsätzlich kann eine Verpartnerung in jedem Bundesland erfolgen und ist nicht an den Wohnsitz gebunden. Es kann sich daher jeder in Wien verpartnern.  Bild: |



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